Sie sind hier: Beratung & Hilfe  >  Familien  >  Geld & Recht

Geld & Recht

Die Ampelkoalition will in der Kindergrundsicherung bisherige Leistungen wie das Kindergeld, Leistungen aus dem Bürgergeld für Kinder und den Kinderzuschlag bündeln. Mit der Einführung der Kindergrundsicherung entfällt der in der Corona-Pandemie eingeführte Sofortzusschlag im Bundeskindergeldgesetz, im Sozialgesetzbuch II und XII sowie im Asylbewerberleistungsgesetz.

 

Elterngeld

Beratung und Informationen zum Thema Elterngeld erhalten Sie bei der Elterngeldstelle des Jugendamtes oder über den Bürgerservice des Jugendamts,
Tel.: 0 26 02 / 1 24 -2 52

Mit „ElterngeldDigital“ können Sie den Antrag bequem online erstellen und als PDF-Ausdruck bei Ihrer Elterngeldstelle einreichen. Über die Internetseite der Kreisverwaltung des Westerwaldkreises finden Sie Ihre Kontaktperson zur Terminvereinbarung und gelangen zur Antragstellung auf www.Elterngeld-Digital.de

 

Mutterschaftsgeld

Beratung und Informationen zum Thema Mutterschaftsgeld erhalten Sie beim

Bundesversicherungsamt – Mutterschaftsgeldstelle –
Friedrich-Ebert-Allee 38, 53113 Bonn
Tel.: 02 28 / 6 19-18 88
E-Mail: mutterschaftsgeldstelle@bva.de
www.bundesversicherungsamt.de

 

Bürgergeld

Beratung und Informationen erhalten Sie unter:

Jobcenter Westerwald
Tel.: 0 26 02 / 94 91 0
Fax: 0 26 02 / 94 91 599
www.jobcenter-westerwald.de

Über das Online Portal jobcenter.digital können Anträge, Veränderungsmitteilungen und dafür notwendige Unterlagen online an das Jobcenter übermittelt werden.

 

Kindergeld, Kinderzuschlag und Kinderfreibeträge

Das Kindergeld müssen Sie schriftlich bei der Familienkasse der für Sie zuständigen Agentur für Arbeit beantragen. Die Familienkasse gewährt auf Antrag auch einen Kinderzuschlag. Dieser ist für Eltern mit niedrigem Einkommen vorgesehen.

Ausführliche Informationen zum Kindergeldzuschlag finden Sie unter:
www.arbeitsagentur.de/familie-und-kinder

 

Zuständige Familienkasse für den Westerwaldkreis:
Agentur für Arbeit Familienkasse Koblenz
Besucheradresse: Rudolf-Virchow-Straße 5, 56073 Koblenz
Tel.: 0800 / 4 55 55 30
Fax: 0 61 31 / 2 48-558
E-Mail: Familienkasse-Koblenz@arbeitsagentur.de
www.arbeitsagentur.de

 

Unterhaltvorschussleistungen und Unterstützung für Alleinerziehende:

Kinder, die bei einem alleinerziehenden Elternteil leben und von dem anderen Elternteil keinen oder keinen regelmäßigen Unterhalt erhalten, können Unterhaltsvorschuss bekommen.

Informationen und Hilfestellung beim
Bürgerservice des Jugendamtes
Tel.: 0 26 02 / 1 24 - 252

 

Sozialversicherung, soziale Absicherung, Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung, Leistungen der Agentur für Arbeit und Jobcenter, SGB IX, Schwerbehindertenrecht, Wohngeld

Beratung und Hilfestellung nach Terminvereinbarung:
Freiwilligenagentur FEE Hachenburg
Schwanenpassage – Wilhelmstr. 4, 57627 Hachenburg
0 26 62 / 5 08 99 56
E-Mail: info@fee-hachenburg.de
www.fee-hachenburg.de